tiefenpsychologisch fundierte psychotherapie

Für die Abrechnung mit Kassen sind in Deutschland drei Richtlinienverfahren zugelassen: Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP).

War früher Psychoanalyse der Klassiker, setzt sich In jüngster Zeit mehr und mehr die Verhaltenstherapie durch. Wenn sich auch die verschiedenen Schulen unterschiedlich verstehen und sich voneinander abgrenzen, finden sich doch immer wieder übereinstimmende Variablen, u.a. die Therapeutenpersönlichkeit und die Wirksamkeit der therapeutischen Beziehung. Die TP steht den sogenannten humanistischen Verfahren sehr nah und leitet sich aus den analytischen Verfahren ab, ohne deren Strenge und Rückwärtsgewandheit übernommen zu haben.

Ich als Therapeutin fühle mich in diesem Theoriegebäude gut zuhause und wende selbstverständlich nach Indikation auch andere Methoden an. Es freut mich immer wieder, wenn ich – wie so oft –  Überschneidungen oder Ähnlichkeiten entdecke. Da der Therapeutenberuf sehr weiterbildungsintensiv ist, kommen erfreulicherweise immer neue Impulse und Anregungen hinzu.