kosten

Es gibt mehrere Formen der Kostenübernahme:

1. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung – diese Abrechnungsform ist ab 1.1.22 generell nicht mehr möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Bestehen einer Diagnose mit Krankheitswert die Kosten für eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) nach einer Genehmigung für die sog. Kostenerstattung nach § 13 SGB. Eine Vorabgenehmigung ist notwendig.

2. Kostenübernahme durch private Krankenkassen – Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten. Vergewissern Sie sich, die jeweiligen Vertragsbedingungen noch einmal genau durchzulesen. Je nach Versicherung können einzelne Tarife den Umfang oder die Leistungserstattung einschränken.

3. Kostenübernahme durch die Beihilfestelle – Die Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten im Richtlinienverfahren TP in jedem Fall möglich.

4. Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft – Es besteht ein Vertrag der Praxis zur DGUV. Im Falle eines Arbeitsunfalles mit psychischen Folgeerscheinungen übernimmt die BG die Kosten. Dafür muss der Arbeitsunfall vom Arbeitgeber gemeldet sein und ein Durchgangs-Arzt hinzugezogen werden. Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf, ich erläutere Ihnen gerne das Psychotherapeutenverfahren der DGUV.

5. Kostenübernahme als private Abrechnung (Selbstzahler) – Dies ist natürlich jederzeit möglich. Meine Honorarsätze für Privatpersonen orientieren sich an den Abrechnungssätzen des EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) und der GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten). Ein Vorteil für Sie ist, dass es keinerlei Dokumentationspflicht gibt. Hypnose, Coaching und Paartherapie sind in der Regel Privatleistungen.

Wenn Sie noch unsicher bezüglich der Abrechnung sind, fragen Sie einfach nach. Ich informiere gerne.